Notwendige Sicherheitsvorkehrungen auf einer Baustelle

Wenn Sie eine Baustelle eröffnen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, auf Ihrer Baustelle für eine ausreichende Sicherheit zu sorgen. Bei gewissen Bauvorhaben muss sogar ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ausgewählt werden, der dann für alle Fragen und Anliegen rund um die Sicherheit zuständig ist. HEIN klärt Sie über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen auf!

 

 Baustellenverordnung – die rechtliche Grundlage 

Die genauen Bestimmungen und Vorschriften für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen auf einer Baustelle sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) festgelegt. Die Baustellenverordnung dient zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten auf einer Baustelle, da gerade auf Baustellen besonders viele Unfall- und Gesundheitsrisiken vorhanden sind.

Jede Baumaßnahme birgt besondere Gefahren, da sich die Bedingungen auf einer Baustelle fast täglich ändern und viele Gewerke gleichzeitig im Einsatz sind. Jegliche Arbeiten auf einer Baustelle müssen so gestaltet werden, dass keine Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Um die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vor Ort treffen zu können muss eine Gefährdungsbeurteilung der Baustelle durchgeführt werden. Hierbei wird unter anderem die Windstärke, Gebäudehöhe, zulässige Belastungsgrenze von Arbeitsmitteln und Maschinen und die spätere Dachneigung beachtet. Mögliche Sicherheitsvorkehrungen können die Absperrung des Geländes sowie die Ausstattung der Arbeitnehmer mit der notwendigen Schutzkleidung umfassen.

 

 Pflichten der Bauherren 

Der Bauherr ist der Ansprechpartner auf einer Baustelle und somit auch der Adressat, wenn es um Sicherheit und den Gesundheitsschutz geht. Er alleine trägt die Verantwortung, wenn es um die Einhaltung und Überwachung von Sicherheitsmaßnahmen geht. In der BaustellV wird das Bauvorhaben in die Planungs- und Ausführungsphase aufgeteilt. Während der Planungsphase muss der Bauherr einen Koordinator bestellen, der sich um alle Anliegen rund um die Sicherheit kümmert. Außerdem muss er einen SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) erstellen und diesen mit einer Vorankündigung allen Mitarbeitern vorab zur Verfügung stellen.

 

 Schutzmaßnahmen für beteiligte und unbefugte Personen 

Alle Personen, die am Bauvorhaben beteiligt sind, müssen im Vorfeld über mögliche Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen aufgeklärt worden sein - so werden Verletzungen durch Unwissenheit oder vermeidbare Gefahrensituationen auf ein Minimum eingegrenzt. Zu den geeigneten Schutzmaßnahmen auf einer Baustelle zählt unter anderem auch die richtige Schutzkleidung. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Schutzkleidung und alle weiteren Maßnahmen, welche für den Arbeitsschutz notwendig sind, zu Verfügung zu stellen. In diesem Zuge sind die Arbeitnehmer verpflichtet die folgenden vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen anzuwenden: Schutzhelm, Schutzkleidung, Schutzbrillen, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Knieschutz, Schutzmasken und Sicherheitsschuhe.

 

Doch es muss auch zwingend auf das Eindringen von unbefugten und nicht aufgeklärten Personen geachtet werden. Um Außenstehenden den Zutritt auf das Baugelände zu verweigern bzw. zu erschweren, ist es sinnvoll, das komplette Gelände abzusperren sowie warnende Lichtsignale aufzustellen. Dies gelingt spielend leicht mit den Produkten aus dem Bereich Absperrungen speziell für Baustellen von HEIN. Des Weiteren sollten Verbotsschilder mit der Aufschrift „Zutritt für Unbefugte verboten“ sowie „Durchgang verboten“ gut sichtbar an Ein- und Ausgangsbereichen der Baustelle platziert werden. Weitere Schilder rund um die Baustellensicherheit finden Sie im HEIN Baustellenschilder Sortiment. Wenn Sie dennoch ein individuelles Schild für Ihre Baustelle benötigen, können Sie dieses ganz einfach mit dem HEIN Schilderdesigner erstellen und gestalten. Werden alle diese Sicherheitsvorkehrungen sowie Vorschriften beachtet und eingehalten, können Sie sich sicher sein, dass ihr Bauvorhaben reibungslos von statten gehen wird!