Online-Vertrieb Fehler bei Fahrzeug-Inseraten nicht einfach löschen

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Fehler in Online-Inseraten für Autos können sich schnell einschleichen. Sie dann aber einfach kommentarlos zu löschen, kann Händler teuer zu stehen kommen, warnt die ZDK-Rechtsabteilung.

Fehler beim Einstellen der Fahrzeuge können sich schnell einschleichen. Händler sollten sie aber nicht hinterher kommentarlos löschen.
Fehler beim Einstellen der Fahrzeuge können sich schnell einschleichen. Händler sollten sie aber nicht hinterher kommentarlos löschen.
(Bild: Pfaff – VCG)

Weil ein Autohändler eine Verkaufsanzeige für einen Oldtimer über eine Internetplattform nachträglich bearbeitete und eine Angabe kommentarlos löschte, wurde der später abgeschlossene Kaufvertrag hinfällig bzw. musste rückabgewickelt werden. Mit dem Fall hatte sich das OLG Braunschweig am 19.5.2022 (Az. 9 U 12/21) befasst. Der Autohändler hatte den auf einer Online-Verkaufsplattform eingestellten Oldtimer zunächst als „unfallfrei“ bezeichnet.

Später hat er seinen Fehler bemerkt und die Angabe kommentarlos gelöscht. Der spätere Käufer des Fahrzeugs hatte jedoch bereits Interesse am Fahrzeug gezeigt und es schließlich gekauft.