Emotionale Hausmeister-Debatte: Wer soll die Kosten tragen?
LINZ/WIEN. Wegen der Probleme im sozialen Wohnbau will die SPÖ wieder Hausmeister installieren. Die Sozialpartner beraten derzeit über ein mögliches neues Hausbesorgergesetz. Die entscheidende Frage: Wer soll zahlen?
Einen Pflicht-Hausmeister darf es nicht mehr geben. Darin sind sich die Sozialpartner einig. Die Mieter und Eigentümergemeinschaften sollen die Wahlfreiheit haben.
Vor zehn Jahren wurde das alte Hausbesorgergesetz abgeschafft. Kritik war laut geworden, weil Hausmeister oft einen zweiten Beruf ausübten, nicht nachvollziehbare Zulagen kassierten und de facto unkündbar waren. Seit 2000 erfolgt die Hausbetreuung neuer Anlagen durch Mitarbeiter der Wohnungsunternehmen oder Fremdfirmen.
Das spare den Bewohnern 360 Euro im Jahr, argumentiert die Volkspartei. Die Leute wollten einen Ansprechpartner vor Ort, sagen hingegen die Sozialdemokraten. Das emotionale Thema spaltet die Koalition. Besonders die SPÖ Wien forciert ein neues Hausbesorgergesetz.
Es sei entscheidend, welche Aufgabenbereiche ein Hausbesorger überhaupt übernimmt, sagt Theodor Österreicher, Direktor des Verbands der Gemeinnützigen Bauvereinigungen. Es könne aber nicht sein, dass die Eigentümer alles zahlen müssten.
Die Hausbetreuung würde jetzt auch schon über die Betriebskosten den Mietern verrechnet, sagt Ursula Woditschka vom Gewerkschaftsbund: „Außerdem muss ein Hausmeister nicht mehr kosten.“ Zumeist würden die Gesamtkosten eines Hausbesorgers mit den Reinigungskosten einer Firma verglichen. „Wenn man aber für das Austauschen einer Glühbirne eine Firma holen muss, kostet das viel mehr“, stimmt ihr Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung, zu. Diese Organisation wurde vom Sozialministerium nicht in die Arbeitsgruppe eingeladen.
Ein Umdenken müsse es bei den wohnrechtlichen Privilegien für Hausmeister geben, fordert die Wirtschaftskammer. Darum sei das Gesetz damals abgeschafft worden, sagt Ursula Pernica von der Wirtschaftskammer. Bei den Kosten müsse man sich jeden Einzelfall genau anschauen.
Der ÖGB verlangt, dass der Hausmeister einen zweiten Beruf ausüben dürfen müsse, wenn der Hausbesorgerjob nicht ergiebig genug sei. Längere Kündigungsfristen seien nötig, wenn der Hausmeister eine Dienstwohnung habe.
1.
Das HBG ist ein gutes 3 Säulen starkes Fundament. Die Schwachstelle ist die Entlohnung, sie beruht auf einer Säule, nämlich die der BK (Betriebskosten). Genau das führte in der Vergangenheit zu dem was gekommen ist und uns nach wie vor weiterhin begleitet.
Ich bin der Meinung, wo ein Wille da ein Weg und im 21. Jahrhundert kann das Lohnverrechnerisch kein Problem darstellen. Da geht es rein um den Auftrag der Umsetzung, wozu gibt es die vielen „Gelehrten“, es ist ihre Aufgabe die ideale Variante auszuloten, mit der auch Hauseigentümer leben können.
So jetzt aber auf den Punkt gebracht was ich meine.
Das HBG besteht wie bereits erwähnt aus den 3 Säulen:
RWB- Reinigung, Wartung und Beaufsichtigung.
Das Lohnsystem muss ebenso aus 3 Säulen bestehen:
EBV- Erhaltungsbeitrag, Betriebskosten und aus den Verwaltungskosten.
2.
Die Gegenüberstellung der 3 Säulen:
R-Reinigung wird gespeist aus den B-Betriebskosten.
W- Wartung wird entlohnt über den Erhaltungsbeitrag (Kleinreparaturen uvm.)
B- Beaufsichtigung wird über die V-Verwaltungsabgaben entschädigt. (administrative Arbeiten, Meldungen, Anwesenheit, Kommunikation uvm.)
Das ist der einzig gangbare Weg, an dem auch die Mieter zustimmen werden.
Das ist ein HBG mit gutem generationsübergreifendem Fundament.
„ein guter Hausbesorger kann durch nichts ersetzt werden“